Rechtsanwaltskanzlei Bosdorf

Das Kanzleitätigkeitsbild

Aktuell sind zwei Rechtsanwälte in der Kanzlei tätig, ferner eine Kooperationspartnerin für die Rechtsgebiete Familien- und Erbrecht. Alle verfügen über langjährige Berufserfahrung, die zwischen fünfzehn und über dreißig Jahren liegt. Sämtliche Kollegen beherrschen ihr Handwerk als Generalisten und sind dementsprechend in nahezu allen Kerngebieten der zum Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkt der Kanzlei zählenden Rechtsgebiete kompetent. Dessen ungeachet gehört  der fachliche Austausch, insbesondere bei komplizierten Rechtsfragen, in unserer Kanzlei zum täglich Brot.

Die Komplexität der einzelnen Rechtsgebiete erfordert darüber hinaus eine zunehmende Spezialisierung, insbesondere zu Fachanwaltschaften und eine Arbeitsteilung, die bis hin zum sachkundigen Kanzleimitarbeiter durchgeführt wird und unseren Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse sichert.

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Zu den Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten der Kanzlei gehören: Strafrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, (Ordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis- und Schadensersatzrecht), Baurecht, Erbrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Vereinsrecht, Versicherungs- und selbstverständlich auch das allgemeine Zivilrecht.

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Die Kanzlei versteht sich als serviceorientierter Rechtsdienstleister und bietet mit ihren spezialisierten Rechtsanwälten auf den unterschiedlichsten Fachgebieten aktuelles Fachwissen, verbunden mit individueller Beratung und vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Eine individuelle, auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung hat auch zum Ziel, konfliktverhindernd tätig zu werden.

Die Zufriedenheit des Mandanten ist die oberste Handlungsmaxime.

Die Vorbereitung von notariell zu schließenden Verträgen und kurzfristige Vereinbarung von Notarterminen ist über unsere Kanzlei möglich.

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